Euthanasie

Der nachfolgende Abschnitt befasst sich mit dem Thema der Euthanasie im Nationalsozialismus

Unter dem Begriff  „Euthanasie“ versteht man die Ermordung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen während der Zeit des Nationalsozialismus. Betroffen waren hierbei auch viele Personen mit schizophrener Psychose.

Insgesamt wurden zwischen 1939 und 1945 ungefähr 300.000 Menschen ermordet. Dabei gab es aber unterschiedliche Abläufe. Die bekannteste Mordaktion ist die sogenannte Aktion T4, benannt nach dem Sitz der zentralen Organisationsstelle in der Tiergartenstraße 4 in Berlin. Die Aktion T4 war die erste organisierte Massenmordaktion im Nationalsozialismus. Die Insassen der Heil- und Pflegeanstalten wurden dafür auf sogenannten Meldebögen erfasst. Dabei ging es vor allem um die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und des Pflegeaufwandes. Anhand dieser Meldebögen entschieden Gutachter, ob die Menschen ermordet werden sollten oder nicht. Die Menschen die ermordet werden sollten, wurden dann von den Heil- und Pflegeanstalten, wo sie in Behandlung waren, in extra dafür umgebaute Gasmordanstalten deportiert und dort am Tag der Ankunft mit Kohlenmonoxid erstickt. Anschließend wurden die Leichname verbrannt. Um die Morde zu verschleiern, wurden die Todestage und Todesorte gefälscht.

In extra eingerichteten „Trostbriefabteilungen“ wurden nahezu gleichlautende Trostbriefe an die Angehörigen verfasst. In diesen Briefen wurden den Hinterbliebenen in Aussicht gestellt die Urne mit der Asche der Verstorbenen zu erhalten. Da es aber keine individuellen Einäscherungen der Leichname gab, enthielten diese Urnen immer die Asche mehrerer Personen. Dieser zentral organisierte Massenmord begann 1940 und endete im August 1941, weil die Bevölkerung und die katholische Kirche dagegen protestierten. Insgesamt wurden ungefähr 70.000 Menschen so getötet.

Nach dem Ende der Aktion T4 hörte das Morden in den Anstalten aber nicht auf. Die Menschen wurden nicht mehr vergast, sondern man ließ sie gezielt verhungern oder tötete sie durch eine Überdosierung von Medikamenten. Die Entscheidung, wer getötet werden sollte, wurde dann nicht mehr von „Gutachtern“ zentral getroffen, sondern vor Ort vom Pflegepersonal und den Ärztinnen und Ärzten. In den besetzten Gebieten Polens und der Sowjetunion kam es außerdem zu Massenerschießungen in Heil- und Pflegeanstalten. Insgesamt wurden ca. 300.000 Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen ermordet.

Die Zustände in den Heil- und Pflegeanstalten waren an vielen Orten so schlecht, dass die Alliierten Truppen die Anstalten manchmal zunächst für Konzentrationslager hielten. Den Menschen dort ging es in vielen Fällen so schlecht und die Versorgungslage war so schwierig, dass das Sterben häufig auch nach der Befreiung der Anstalten nicht aufhörte.

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Foto von Olena Bohovyk auf Unsplash

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