Im Rahmen der Soziotherapie werden Betroffene angeleitet, selbstständig ärztlich- und psychotherapeutisch verordnete Leistungen anzuwenden. Das Ziel ist, eine Krankenhausbehandlung zu verhindern bzw. zu verkürzen. Auch bei Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung ist Soziotherapie in Fällen, in denen die Krankenhausbehandlung nicht umgesetzt werden kann, möglich.
Voraussetzung ist, dass Betroffene ausreichend belastbar, motiviert und kommunikationsfähig sind, um die gemeinsam erarbeiteten Ziele zu erreichen. Es muss ein Betreuungsplan mit den gemeinsam erarbeiteten Zielen vorliegen. Zudem muss Soziotherapie durch die Krankenkassen genehmigt werden, wobei die Betroffenen eine Zuzahlung leisten müssen. Eine Befreiung ist bei Überschreitung der Belastungsgrenze möglich. Verordnet werden 120 Stunden à 60 Minuten.
Eine Verordnung kann nur durch bestimmte Personengruppen erfolgen: u.a. durch FachärztInnen für Psychiatrie und Psychotherapie sowie durch Psychologische PsychotherapeutInnen. ÄrztInnen, die Soziotherapie nicht verordnen können, können die Betroffenen überweisen oder in bestimmten Situationen zumindest 5 Stunden verordnen, damit eine Basis für die weitere Verordnung geschaffen werden kann. Für diese 5 Stunden ist keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Eine parallel verordnete Krankenpflege ist nur in bestimmten Fällen möglich.
Soziotherapie kann nur von Seiten der Krankenkasse zugelassene SoziotherapeutInnen erbracht werden, die mit dieser auch einen Vertrag abgeschlossen haben. Teilweise werden soziotherapeutische Tätigkeiten auch von den zuständigen sozialpsychiatrischen Diensten übernommen.
Weitere Informationen sind auf der Website des Gemeinsamen Bundesauschuss zu finden > Richtlinien > Soziotherapie-Richtlinie.
Soziotherapie wird in Fällen verordnet, wenn Betroffene die notwendigen ärztlichen und therapeutischen Maßnahmen nicht selbstständig annehmen und umsetzen können.
D.h. zum Beispiel:
- bei Störungen des Antriebs, der Ausdauer bzw. Belastbarkeit
- bei Einschränkungen von planerischem Denken und Handeln
- bei Einschränkungen des Realitätsbezuges und bei Unfähigkeit den Tag selbstständig zu strukturieren
- bei Beeinträchtigungen, die mit eingeschränkter Kontakt- und fehlender Konfliktlösungsfähigkeit einhergehen
- bei Beeinträchtigungen von Konzentration, Merkfähigkeit, Lernleistung und problemlösendem Denken
- bei eingeschränkter Krankheitseinsicht
Leistungen & Ziele der Soziotherapie:
- Betreuungsplan: dieser wird gemeinsam vom Betroffenen und dem behandelnden Arzt erstellt
- Koordination: SoziotherapeutInnen leiten bei der Anwendung ärztlicher und psychotherapeutischer Maßnahmen die Betroffenen an oder begleiten sie
- Beurteilung des sozialen und beruflichen Umfeldes & Integration vom sozialen Umfeld in die Maßnahmen
- Unterstützung, um Motivation, Belastbarkeit und Ausdauer zu verbessern
- Unterstützung bei Verhaltensänderungen & Konfliktbewältigung
- Unterstützung beim Erarbeiten & Umsetzen einer Tagesstruktur
- Unterstützung beim planerischen Denken
- Unterstützung bei der Krankheitswahrnehmung und beim Erkennen von Frühwarnsymptomen
- Krisensituationen: Unterstützung dabei, diese zu bewältigen und zu verhindern, um eine weitere Verschlechterung der Erkrankung bzw. der sozialen Situation zu vermeiden.
Kontakte sind über den Berufsverband der Soziotherapeuten zu finden.