Der Weg zur Psychotherapie

Im nachfolgenden Abschnitt wird erläutert, wie Betroffene an eine Psychotherapie gelangen können.

Wenn man sich entschlossen hat, eine Psychotherapie zu beginnen, kann es hilfreich sein, alle Schritte zu kennen, die erforderlich sind, bis man mit der ersten Therapiesitzung beginnen kann (siehe Abbildung).

Es gibt niedergelassene Therapeutinnen und Therapeuten in eigenen Praxen oder Gemeinschaftspraxen. Außerdem gibt es Therapeutinnen und Therapeuten, die sich gerade in der Weiterbildung befinden und in sogenannten Ausbildungsinstituten arbeiten. Alle approbierten Therapeutinnen und Therapeuten werden von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und der Psychotherapeutenkammer in einer Liste geführt.

Über diese Listen, die sich auf Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung und der Psychotherapeutenkammer befinden, können Sie Kontakt zu den TherapeutInnen aufnehmen und einen ersten Termin, den sogenannten Sprechstundentermin, ausmachen. In diesem Erstgespräch können Sie von Ihren Problemen berichten und Ihre Therapieziele formulieren. Außerdem sollten Sie für sich prüfen, ob Sie sich in Anwesenheit des Therapeuten oder der Therapeutin wohlfühlen. Deswegen ist es erlaubt, mehrere Erstgespräche bei verschiedenen TherapeutInnen auszumachen. Im Anschluss an diesen ersten Termin bekommen Sie mitgeteilt, ob es einen freien Therapieplatz oder einen Wartelistenplatz gibt.

Bei einem freien Therapieplatz gibt es noch weitere Probesitzungen an deren Ende – ca. nach vier bis fünf Sitzungen – durch die TherapeutInnen ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt wird. Dafür müssen Formulare von den Betroffenen, des/r Therapeuten/in und einem behandelnden Arzt bzw. Ärztin ausgefüllt und unterschrieben werden. Nach kurzer Zeit erhalten sowohl die Betroffenen als auch die TherapeutInnen eine Bestätigung der Krankenkasse für die Bewilligung der Therapie.

Sollte die Krankenkasse eine Therapie ablehnen, können Betroffene Widerspruch einlegen. Die Krankenkasse muss hierzu innerhalb von drei Monaten entscheiden.

Weitere Informationen zu den Richtlinien findet man auch auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses > Richtlinien > Psychotherapie-Richtlinien.

Darstellung der Schritte zur Psychotherapie.

Therapie ohne Kassenzulassung

Dies ist möglich, wenn Betroffene trotz mehrmonatiger Suche und Wartezeit keinen Platz in ihrer Region erhalten. Erforderlich ist die Zusage einer/s Therapeutin/en ohne Kassenzulassung, dass kurzfristig die Therapie übernommen werden kann. Darüber hinaus werden folgende Nachweise benötigt:

  • Bescheinigung vom Hausarzt, aus dem hervorgeht, dass die Psychotherapie notwendig und nicht aufschiebbar ist.
  • Liste, die die erfolgslose Suche nachweist: Name der kontaktierten TherapeutInnen, Anrufdatum, Wartezeit.

Ausbildungsinstitute

Hierbei handelt es sich um PsychologInnen, die eine Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten absolvieren. Die Wartezeiten sind bei Ausbildungsinstituten meist geringer als bei niedergelassenen Psychologischen PsychotherapeutInnen.

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