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Berufliche Angelegenheiten und Wiedereingliederung

Im Folgenden finden Sie Informationen zu Hilfsmöglichkeiten in beruflichen Fragen.

Berufsberatung

Das Wichtigste in Kürze:

Die Berufsberatung unterstützt bei der Studien- und Berufswahl, während der Ausbildung oder dem Studium. Auch wenn Sie bereits im Berufsleben stehen und einen Job haben, können Sie sich an die Berufsberatung wenden.

Im Beratungsgespräch werden Fragen zur beruflichen Zukunft gestellt: Ausbildung, Weiterbildung und berufliche Neuorientierung oder berufliche Umorientierung. Das Angebot steht jedem kostenlos zur Verfügung.

So gehen Sie vor:

Für eine Terminvereinbarung zu einer Berufsberatung wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit.

Stufenweise Wiedereingliederung

Das Wichtigste in Kürze:

Die stufenweise Wiedereingliederung wird von ÄrztInnen in Abstimmung mit den Betroffenen und dem Arbeitgeber verordnet. Sie soll nach längerer Krankheit den Einstieg in den alten Beruf erleichtern und langsam an die bisherige Arbeitsbelastung heranführen. Die Dauer liegt meist zwischen sechs Wochen und sechs Monaten. Wird vom Arbeitgeber oder den ÄrztInnen eine stufenweise Wiedereingliederung vorgeschlagen, können Sie selbst entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen. Dafür ist eine schriftliche Zustimmung erforderlich.

Eine Ablehnung hat keine negativen Folgen – auch nicht für die weitere Zahlung des Krankengeldes oder Übergangsgeldes bis zur Genesung. Während der Wiedereingliederung wird Krankengeld oder Übergangsgeld gezahlt. Sie gelten auch in dieser Zeit als arbeitsunfähig.

So gehen Sie vor:

Besprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin die Möglichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung. Diese erstellen mit Ihnen einen Plan, welchen Sie an Ihren Arbeitgeber senden. Sobald der Arbeitgeber und die Krankenkasse dem zugestimmt haben, können Sie Ihre Wiedereingliederung entsprechend dem erstellten Plan beginnen.

Unterstützte Beschäftigung

Das Wichtigste in Kürze:

Die Unterstützte Beschäftigung ist für Menschen mit Behinderung, mit Schwerbehinderung oder mit psychischen Beeinträchtigungen geeignet. Sie besteht zum einen aus einer Einstiegs- und Qualifizierungsphase und zum anderen aus einer Stabilisierungsphase im Betrieb. In der Qualifizierungsphase werden Sie praxisorientiert in einem Langzeitpraktikum qualifiziert. Sie erlernen in den Phasen alles, was Sie im Betrieb wissen müssen. Das Ziel ist die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

So gehen Sie vor:

Wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit (Rehabilitationsberatung), denn sie bewilligt und finanziert die unterstützte Beschäftigung. Nach der Antragstellung erfolgt ein medizinisches Gutachten. Damit kann entschieden werden, welche Maßnahme für Sie geeignet ist. Sie können sich auch an den Rentenversicherungsträger wenden. Sobald ein Arbeitsverhältnis begründet ist, liegt die weitere Zuständigkeit beim Landeswohlfahrt Verband Hessen Integrationsamt.

Transfer-Werkstatt

Das Wichtigste in Kürze:

Die Transfer-Werkstatt ist eine teilstationäre Einrichtung, die bei den Themen Arbeit, Beschäftigung und Integration hilft. Sie ist eine Einrichtung zur beruflichen und sozialen Integration von Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Arbeitsgewöhnung, Qualifikation und Übernahme von Verantwortung bauen aufeinander auf. Der Aufbau der Unterstützungsleistung kann mit den folgenden Phasen beschrieben werden:

  • Eingangsphase: Gewöhnung an die Anforderungen einer regelmäßigen Tätigkeit, Fähigkeiten individuell fördern
  • Stabilisierung: Die Teilnehmer finden in der Transfer-Werkstatt die nötige Zeit, um sich sozial und beruflich zu stabilisieren
  • Praktika: Vorbereitung auf ein Praktikum in einem regulären Betrieb
  • Unterstützung beim Wechsel in eine reguläre Beschäftigung

So gehen Sie vor:

Bei Interesse nehmen Sie Kontakt mit dem Sozialdienst der Transfer-Werkstatt auf. In Frankfurt können Sie hierzu den Frankfurter Verein kontaktieren. Hier bekommen Sie auch Beratung und Unterstützung zur Antragstellung. Kostenträger sind die Bundesagentur für Arbeit, die Stadt Frankfurt und der Landeswohlfahrt Verband.

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Foto von 2H Media auf Unsplash

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