Berufliche Rehabilitation

Der folgende Abschnitt befasst sich mit Informationen rund um das Thema berufliche Rehabilitation.

Die berufliche Rehabilitation zielt darauf ab, Menschen mit psychischen Erkrankungen die Möglichkeit zu geben, (wieder) am Arbeitsleben teilzunehmen. Bereits Berufstätige können an einem ambulanten beruflichen Training und an einer stufenweisen Wiedereingliederung nach einer Erkrankungsepisode teilnehmen. Darüber hinaus kann eine vorübergehende oder dauerhafte Reduzierung der Arbeitsstunden angestrebt werden.

Arbeitssuchenden steht neben der Teilnahme an einem ambulanten beruflichen Training auch die Möglichkeit offen, an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der Arbeitsagentur teilzunehmen. Für die Rehabilitation psychisch erkrankter Personen gibt es spezifische stationäre Einrichtungen sowie sogenannte „Rehawerkstätten“.

Darüber hinaus wird beiden Gruppen hierdurch eine Unterstützte Beschäftigung („supported employment“) angeboten. Hierbei werden die Betroffenen bei ihrer individuellen Berufsplanung und bei ihrer Arbeitsplatzsuche unterstützt.

Medizinisch-Berufliche Reha: Rehabilitation psychisch Kranker (RPK)

Das Wichtigste in Kürze:

Es gibt unterschiedliche Angebote: eine sogenannte Tagesreha in Frankfurt oder stationäre Formen außerhalb von Frankfurt.

Kostenträger sind die Deutsche Rentenversicherung und die Krankenkassen.

Die RPK richtet sich an Betroffene, die neben der medizinischen Rehabilitation auch im beruflichen Bereich eine spezifische Förderung benötigen. Hierfür muss die Rehabilitationsfähigkeit vorhanden sein. Die RPK kann über 6 Monate gehen, wobei die minimale Aufenthaltsdauer 6 Wochen beträgt.

Ziele:

  • Betroffene bei dem Wechsel in die Arbeitnehmerrolle zu unterstützen und zu einem Einstieg in das Arbeitsleben verhelfen
  • Vorbereitung auf eine Wiedereingliederung nach einer langen Krankheitsphase
  • Unterstützung bei der Berufsausbildung und der beruflichen Orientierung
  • Ganzheitliche Gesundung soll durch die ärztliche und therapeutische Begleitung gefördert werden

Angebote:

  • betreute Praktika
  • Belastungstrainings- und Belastungserprobungen
  • Hilfe bei der Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und Belastbarkeiten im Arbeitsleben
  • Soziotherapeutische und ergotherapeutische Begleitung

Reha-Werkstatt

Rehawerkstätte sollen die berufliche Rehabilitation psychisch Erkrankter ermöglichen. Das langfristige Ziel ist es, den Betroffenen auf diese Weise einen Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Erwerbsfähigkeit gemindert ist.

Kostenträger können der Landeswohlfahrtverband Hessen, die Deutsche Rentenversicherung, das Arbeitsamt, das Jobcenter aber auch die gesetzlichen Krankenkassen sein. Geklärt wird dies durch die Rehawerkstatt.

Im Rahmen eines Eingangsverfahrens wird einzelfallbezogen festgestellt, welche Leistungen zur Stabilisierung der Lebensverhältnisse unter besonderer Berücksichtigung der psychischen Erkrankung erforderlich sind, um die Maßnahmen gezielt und lösungsorientiert einzuleiten.

Es wird geklärt,

  • ob die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist,
  • welche berufsbildenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und welche ergänzenden Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben in Betracht kommen, und
  • welche Bereiche und Arbeitsfelder der WfbM sowie welche Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere auf dem ersten Arbeitsmarkt, in Betracht kommen.

Berufsbildungsbereich der Rehawerkstätten

Nach erfolgreicher Beendigung des Eingangsverfahrens schließt sich nahtlos der Berufsbildungsbereich an. Der Berufsbildungsbereich wird durch die Agentur für Arbeit oder einen Rentenversicherungsträger finanziert und ist auf einen Zeitraum von maximal zwei Jahren begrenzt. Er gliedert sich in Grund- und Aufbaukurse.

Anschließend wird die Berufsbildungsmaßnahme in einem, in die Fachabteilungen integrierten Berufsbildungsbereich fortgeführt. Das Hauptziel der beruflichen Bildungsmaßnahme ist die Teilhabe am Arbeitsleben und die Persönlichkeitsentwicklung durch Entwicklung der beruflichen wie lebenspraktischen Fähigkeiten zur Vorbereitung auf geeignete Tätigkeiten im Arbeitsbereich der Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Um dieses Ziel zu erreichen, begleitet die Rehawerkstatt die Betroffenen beim stufenweisen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Betroffenen erhalten Ausbildungs- oder Übergangsgeld, sind während der Maßnahme kranken-, pflege-, unfall- und rentenversichert und haben darüber hinaus Anspruch auf Erholungsurlaub.

Berufliche Rehamaßnahme haben folgende Ziele:

  • Teilnahme an einer Ausbildung oder Umschulung
  • Rückkehr in den erlernten Beruf oder eine berufliche Neuorientierung
  • Vermittlung auf den Arbeitsmarkt in Zusammenarbeit mit der Rehawerkstatt
  • Überleitung in einen betriebsintegrierten Arbeitsplatz oder in einen Arbeitsbereich einer Rehawerkstatt

Folgende Angebote bzw. Bereiche der betriebsintegrierten Beschäftigung gibt es:

  • Rehawerkstatt Oberrad
  • Rehawerkstatt der Frankfurt Werkgemeinschaft (FWG)
    • Berufsbildungsbereich im Musikantenweg: Möglichkeit der Erprobung der beruflichen Fertigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Frankfurter Verein
    • Modell Betriebsintegrierte Arbeitsplätze (BiAP)
    • Kostenträger Landeswohlfahrtverband (LWV)
    • Unter der Betreuung der Rehawerkstatt arbeiten die Betroffenen in ausgelagerten Betrieben: nach dem Klinikaufenthalt arbeiten die Betroffenen für vier Wochen in der Rehawerkstatt, danach in einem Außenarbeitsplatz.
  • Rehawerkstatt Niederrad
    • Tochterfirma SPECTRON: sie wird im Stadthaus eingesetzt, auch abends und am Wochenende.

Rehawerkstatt: Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich

Ziel des Berufsbildungsbereichs ist es, anhand einer beruflichen Bildung über 24 Monate den Betroffenen in seiner persönlichen, lebenspraktischen und beruflichen Entwicklung soweit zu qualifizieren, dass eine geeignete Arbeitsmöglichkeit innerhalb oder außerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen angestrebt und umgesetzt werden kann.

Im Einzelnen sind mit Blick auf die besonderen Voraussetzungen der Betroffenen und unter Berücksichtigung der individuellen Bedingungen folgende Bereiche zu nennen:

  • Förderung der persönlichen Entwicklung der TeilnehmerInnen unter Berücksichtigung der beruflichen und lebenspraktischen Fähigkeiten
  • Stabilisierung der Lebensverhältnisse unter besonderer Berücksichtigung der psychischen Erkrankung
  • Verbesserung der Integrationschancen durch Stärkung der Schlüsselkompetenzen, dem Erwerb fachspezifischer Fertigkeiten und Kenntnisse im Rahmen von berufsorientierten Qualifizierungen
  • Festigung, Erweiterung oder Vertiefung der erworbenen Fähigkeiten durch praxisnahe berufsbildende Module in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes und im Arbeitsbereich der Consors-Betriebe
  • Erwerb einer beruflichen (Neu-) Orientierung
  • Vorbereitung auf geeignete Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Vorbereitung auf und Vermittlung in aufbauende externe Bildungsangebote

Lesen Sie mehr zu "Berufliche Rehabilitation und tagesstrukturierende Maßnahmen"

Sie suchen Hilfe? Nutzen Sie unseren Wegweiser!