Beratungsmöglichkeiten

Der folgende Abschnitt befasst sich mit allgemeinen Informationen zu Beratungsmöglichkeiten hinsichtlich psychosozialer Fragen.

Sozialpsychiatrischer Dienst Frankfurt (SPDI)

Der Sozialpsychiatrische Dienst (SPDI) Frankfurt befindet sich in den Räumen des Gesundheitsamtes in Frankfurt und bietet kostenfreie und anonyme Hilfsangebote. An den SPDI können sich sowohl Betroffene als auch Angehörige und PartnerInnen wenden. Die MitarbeiterInnen unterstützen und beraten bei Fragen zu psychischen Krisen, der Alltagsgestaltung, bei sozialen Fragen und bei medizinischen Fragestellungen, d.h. auch bei Fragen zur Diagnostik.

In Fällen von Eigen- und Fremdgefährdung kann der SPDI auch eine Unterbringung im Krankenhaus beantragen. Darüber hinaus sind Hausbesuche ebenfalls möglich. Die Beratung erfolgt durch SozialarbeiterInnen in Zusammenarbeit mit ÄrztInnen. Die Arbeit des SPDIs zeichnet sich somit durch Gesprächs- und Beratungsangebote in schwierigen Lebenssituationen z.B. zur Einrichtung ambulanter Hilfen und bei Fragen zum Umgang mit Ämtern und Behörden aus.

Die Kontaktdaten finden sich auf der folgenden Website: Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) | Stadt Frankfurt am Main. Falls die Zuständigkeit des SPDI nicht bekannt ist, kann dies beim Gesundheitsamt erfragt werden. 

Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen (PKSB)

Frankfurt ist in vier Sektoren gegliedert und hält dort Psychosoziale Kontakt- und Beratungsangebote vor. Die PSKB richtet sich an alle BürgerInnen und bietet eine kostenlose Beratung an. Sie bietet Gesprächs- und Beratungsangebote in schwierigen Lebenssituationen z.B. zur Einrichtung ambulanter Hilfen und bei Fragen zum Umgang mit Ämtern und Behörden.

Integrationsfachdienst (IFD)

Der Integrationsfachdienst (IFD) richtet sich an Menschen mit Behinderung zur Unterstützung am Arbeitsplatz und zielt darauf ab, die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern und zu fördern. Diese Förderung kann z.B. die Unterstützung bei Belastungen, Konflikten, drohenden Kündigungen auf der Arbeit, der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach langer Krankheitszeit oder auch bei beruflicher Neuorientierung beinhalten. Außerdem bietet der IFD allgemeine Beratung zum Thema Arbeit und Behinderung an.

Voraussetzung zur Inanspruchnahme des IFDs ist ein Grad der Behinderung, welcher beim Versorgungsamt beantragt wird. Dies kann ebenso gemeinsam mit dem IFD durchgeführt werden.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die EUTB trägt zur Inklusion von Menschen mit Behinderung bei. Dies wird durch die Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen ermöglicht. Dies kann z.B. Themen wie Schwerbehinderung oder die Erreichung des 1. Arbeitsmarktes sein. Das Angebot richtet sich an Menschen, welche von einer Behinderung bedroht sind oder bereits eine haben. Auch Angehörige von Betroffenen können Beratung einholen.

Weitere Themen, angepasst an die individuellen Bedürfnisse, können gezielt in der Beratung besprochen und erarbeitet werden z.B. Ehrenämter, Interessenbezogene Angebote – denn eine Tagesstruktur bildet sich aus einzelnen Punkten im Alltag. Zur Suche eines Ehrenamtes ist u.a.  www.ehrenamtssuche-hessen.de geeignet.

Foto von Tim Mossholder auf Unsplash

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