Arbeitslosengeld I
Arbeitslosengeld 1 kann beantragt werden, wenn Sie nicht arbeiten, aber in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate gearbeitet haben. Als Arbeit zählen alle Beschäftigungen, bei denen Steuern und Versicherungen bezahlt wurden. Wenn Sie ihre Arbeitsstelle selbst gekündigt haben, gibt es eine Sperrzeit von 3 Monaten.
So gehen Sie vor:
Um Arbeitslosengeld 1 zu bekommen, muss mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufgenommen werden. Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit in deiner Nähe, sobald Sie wissen, dass ihre Beschäftigung endet.
Bürgergeld
Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig sind und folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
- Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
- Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
- Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig bezahlen können. Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung Sie hindert, eine Arbeit aufzunehmen.
So gehen Sie vor:
Um Bürgergeld zu bekommen, müssen Sie Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen. Melden Sie sich beim Jobcenter in ihrer Nähe, sobald Sie sich nicht mehr selbst finanzieren können.
Grundsicherung
Die Grundsicherung ist wie das Bürgergeld eine Geldleistung, die beantragt werden kann, wenn Sie hilfebedürftig sind und zu wenig Geld haben, um Ihr Leben zu finanzieren.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Sie müssen ihre Altersrente beziehen oder voll erwerbsgemindert sein.
- Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
So gehen Sie vor:
Um Grundsicherung zu erhalten, müssen Sie mit dem Sozialamt in ihrer Nähe Kontakt aufnehmen. Dort bekommen Sie die passenden Antragsunterlagen.
Erwerbsminderungsrente
Eine Erwerbsminderungsrente ersetzt Ihr Einkommen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind. Sie erhalten eine volle Erwerbsminderung, wenn Sie weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können.
Können Sie zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten, gelten Sie als teilweise erwerbsgemindert und bekommen eine Ergänzung zu Ihrem Einkommen.
Sie dürfen die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – noch nicht erreicht haben.
So gehen Sie vor:
Um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, müssen Sie mit der Deutschen Rentenversicherung Kontakt aufnehmen. Am besten wenden Sie sich an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in ihrer Nähe.