Wohnformen
Betreutes Einzelwohnen:
Das Betreute Einzelwohnen bietet Betroffenen die Möglichkeit, in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung zu leben. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterstützen die Klientinnen und Klienten dabei, mit ihren Alltagsschwierigkeiten umzugehen und zu lernen, diese besser zu bewältigen.
Für wen ist es geeignet:
- Betroffene, die aufgrund ihrer Erkrankung nur eingeschränkt in der Lage sind, ein selbstständiges Leben zu führen und in bestimmten Bereichen fachliche Unterstützung benötigen
- besonders Menschen mit Schizophrenie, Depressionen, Persönlichkeitsstörungen
Der Kostenträger für die vorgestellte Maßnahme ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen.
Besondere Wohnform:
Wenn mehrere Menschen mit psychischen Erkrankungen mit Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einem Wohnheim oder in einer Wohngruppe in einer Einrichtung leben, bezeichnet man dies als „besondere Wohnform“. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben meist ein eigenes Zimmer oder ein Doppelzimmer, leben aber in Wohngruppen mit einer Gemeinschaftsküche und gemeinschaftlichen Aufenthaltsräumen.
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Einrichtung sind für alle BewohnerInnen da. Sie bieten auch individuelle Hilfeleistungen an, wie z. B. Einzelbetreuung oder Freizeitgestaltung.
Für wen ist es geeignet:
- Betroffene, die aufgrund ihrer Erkrankung eingeschränkt in der Lage sind, ein selbständiges Leben zu führen und in bestimmten Bereichen fachliche Unterstützung benötigen
Auch hier ist der Kostenträger der Landeswohlfahrtsverband Hessen.
Übergangswohnheime:
Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind und zusätzlich besondere soziale Notlagen haben, haben die Aussicht, eine pädagogisch-betreute Unterkunft (auch genannt Übergangswohnheime) zu beziehen. Besondere soziale Notlagen sind neben der Obdachlosigkeit beispielsweise Schulden, familiäre Konflikte, Arbeitslosigkeit oder fehlende Tagesstruktur und gesundheitliche Probleme.
Die Übergangswohnheime sind über das gesamte Frankfurter Stadtgebiet zu finden. Die Unterbringung erfolgt in der Regel in Einzel- oder Doppelzimmern. Die Wohnheime werden in der Regel durch den Landeswohlfahrtsverband Hessen oder vom Landessozialamt finanziert.