Das Wichtigste in Kürze:
Der Grad der Behinderung drückt aus, wie stark eine Person bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Wenn Sie unter einer dieser Beeinträchtigungen leiden, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Mit diesem Ausweis können Sie besondere Rechte und einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen. Im Schwerbehindertenausweis werden die gesundheitlichen Folgen Ihrer Behinderung durch Merkzeichen festgehalten. Wichtig ist, dass im Schwerbehindertenausweis keine Diagnosen genannt werden. Sie sind auch nicht verpflichtet, Diagnosen gegenüber einem Arbeitgeber oder anderen Institutionen zu nennen.
So gehen Sie vor:
Die zuständige Behörde ist das Versorgungsamt des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales. Für den Ausweis brauchen Sie ein Passfoto. Das Antragsformular finden Sie auf der o.g. Seite. Den Ausweis gibt es auch in mehreren Sprachen für Auslandsreisen.
Der Antrag wird anhand der ärztlichen Unterlagen geprüft. Die Bearbeitungszeit liegt bei durchschnittlich 100 Tagen.
Folgende Vorteile bietet der Ausweis:
- Kündigungsschutz für schwer behinderte ArbeitnehmerInnen
- Zusatzurlaub für schwer behinderte ArbeitnehmerInnen
- Arbeitstherapie und Belastungserprobung
- Berufsfindung und Arbeitserprobung
- Ausbildungsgeld für Schwerbehinderte
- Übernahme der Teilnahmekosten für Schulung und Weiterbildung
- Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
- Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln
- Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung für Schwerbehinderte
- Steuervorteile für Schwerbehinderte
- Wohngeld: Erhöhter Freibetrag für Schwerbehinderte
- Möglicherweise Telefongebührenermäßigung und Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- Soziale Sicherung von Behinderten in Werkstätten
Obwohl der Grad der Behinderung nichts über die Leistungsfähigkeit aussagt, sehen einige Unternehmen dies leider kritisch.